Zur rechtlichen Dokumentation der Pigmentierung. Wir empfehlen, diese Vereinbarung ausnahmslos vor jeder Pigmentierung von Ihrem Kunden ausfüllen zu lassen. Dieser Vertrag dient der rechtlichen Dokumentation der Behandlung. Die Karteikarten (Art.Nr.: 14110) ergänzen den Behandlungsvertrag sinnvoll und sollten deshalb ebenfalls bei jeder Behandlung ausgefüllt werden.
Riso Permanent Make-up | Behandlungsvertrag DIN A3
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Permanent Make-up Behandlungsvertrag.
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