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Die nachstehenden AGB gelten für Waren, Einzelseminare und Seminarpakete für Groß- und Einzelhändler. Für die Lieferung von Waren, wie Pigmentiergeräten und Zubehör, sowie Leistungen, wie Seminare und Veranstaltungen.
I. Geltungsbereich
Die nachfolgenden AGB gelten für den Kauf oder die Miete von Waren oder Dienstleistungen von uns, der Riso Cooperaton GmbH, Mainstraße 5, 95444 Bayreuth, nachfolgend Riso genannt. Der Käufer bestätigt Unternehmer gem. § 14 BGB zu sein und die angebotenen Waren und Dienstleistungen nur in seiner Eigenschaft als Unternehmer zu kaufen und zu nutzen. Dies gilt auch bei einer nebenberuflichen Tätigkeit.
Der Kunde erkennt an, dass alle Leistungen nur auf Grundlage dieser AGB erfolgen. AGB des Kunden wird hiermit widersprochen, diese werden in keinem Fall Vertragsbestandteil.
II. Vertragsgegenstand
Riso bietet seinen Kunden Waren für Permanent Make-up, Zubehör, Werbung, Pigmentierausbildungen, Weiterbildungen und Coachings an. Die jeweilige Leistungsbeschreibung ergibt sich aus den jeweiligen Angeboten.
Beim Kauf von Aus- oder Weiterbildungen oder Coachings ist der Kunde zur Mitwirkung verpflichtet. Gerät er bei der Mitwirkung in Verzug und holt diese nach Aufforderung nicht nach, so behält sich Riso die Erbringung weiterer Leistungen vor, bis der Kunde die Handlung erbracht hat.
III. Vertragsschluss
III a) Grundsätzliches
Präsentationen, Werbungen, Angebote schriftlich, mündlich oder auf unseren Webseiten, Broschüren oder andere Druckerzeugnisse, Werbeanzeigen und andere digitale Angebote stellen kein bindendes Angebot von Riso dar, sondern sind eine Aufforderung zur Angebotsabgabe durch den Kunden. Sein Angebot wird nach unten stehenden Maßgaben durch Riso angenommen.
Verträge werden in den meisten Fällen fernmündlich geschlossen. Anders als beim Kauf durch Endverbraucher besteht kein Stornierungs- oder Widerrufsrecht.
III b) Seminare und Seminarpakete
Der Kunde schließt schriftlich oder (fern-) mündlich einen Vertrag über ein Seminarpaket, bzw. Ausbildungskonzept mit Riso. Erfolgt der Abschluss schriftlich, so gelten die schriftlich fixierten Inhalte und Konditionen. Bei (fern-) mündlich abgeschlossenen Verträgen bestätigt Riso die gekauften Leistungen und Pakete in einer Zusammenfassung. Diese dient als Nachweis des eingegangenen Vertrags und regelt die Konditionen. Diese Zusammenfassung erfolgt in Schriftform deren Ausgestaltung Riso wählt.
Eine Rückbestätigung ist nicht nötig. Sollte die Zusammenfassung falsche Daten oder Informationen enthalten, so muss der Kunde diese binnen 72 Stunden schriftlich an Riso melden. Unterlässt er die Meldung, erkennt er die Zusammenfassung an. Das Recht auf Fehlerkorrektur beinhaltet explizit nicht das Recht auf Rücktritt oder Stornierung.
Die Anmeldung zum Seminarpaket beinhaltet stets die Abnahme aller darin befindlichen Waren und Leistungen und ist verbindlich. Ein Recht auf Rücktritt oder Stornierung besteht in keinem Fall.
Werden Seminare, Events oder Workshops gebucht, die in einem Hotel oder einer anderen Veranstaltungslokation stattfinden, so besteht auch hier im Falle einer Nichtteilnahme kein Anspruch auf Rückvergütung oder Stornierung. Ein Recht zur Wiederholung besteht nicht, da diese Seminararten einmalige Veranstaltungen sind.
Eine Wandlung von Seminarkosten in Gutscheine ist ausgeschlossen.
III c) Warenkauf
Wichtig: Der Kunde darf nur im Riso Onlineshop bestellen, wenn er Unternehmer gem. § 14 BGB ist. Der Kunde wählt seine Waren im Onlineshop unter www.riso.de aus und legt diese in den Warenkorb.
Mit einem Klick auf das Warenkorbsymbol kann der Kunde mit „Nächster Schritt“ seine Adress- und Rechnungsdaten eingeben.
Mit dem Klick „Nächster Schritt“ kann der Kunde seine Zahloptionen auswählen.
Mit dem Klick auf „Nächster Schritt“ kann der Kunde seine Bestellung nochmals ansehen und gegebenenfalls korrigieren.
Mit dem Klick auf „Kaufen“ schickt der Kunde seine Bestellung ab. Diese Bestellung ist rechtlich sein Angebot an Riso die Waren zu kaufen. Die Annahme erfolgt erst durch eine Auftragsbestätigung durch Riso. Voraussetzung bei Neukunden ist das gleichzeitige senden einer gültigen Gewerbeanmeldung.
Sollte der Kunde per Paypal kaufen, so wird hier darauf hingewiesen, dass eine Rückerstattung bei Nichtannahme durch Riso abzüglich der Paypal-Gebühren erfolgt. Absprachen, die über den schriftlichen Vertragsinhalt hinausgehen, sind in jedem Fall unwirksam. Unsere Angebote sind grundsätzlich freibleibend und solange Vorrat reicht.
IV. Leistungserbringung Seminare
Bei der Leistungserbringung haben individuelle Absprachen grundsätzlich Vorrang. Ist nichts abweichendes vereinbart so gilt, was folgt:
Bei Verhinderung des Kunden zum vereinbarten Seminarzeitpunkt, hat dieser die Möglichkeit schriftlich eine Ersatzperson zu benennen.
Wird das Seminar vom Kunden nicht angetreten, die Gründe hierzu bleiben unberücksichtigt, so ist dennoch der fällige Preis zum vereinbarten Termin fällig. Ein Nichterscheinen hat keine Auswirkung auf die Zahlart oder den Zahlzeitpunkt. Allerdings darf der Kunde das Seminar nach nachfolgenden Konditionen innerhalb von max. 3 Monaten nachholen. Nach dieser Zeit verfällt jeglicher Anspruch des Kunden.
Eine Verschiebung des Seminars durch den Kunden ist grundsätzlich nicht möglich. Riso behält sich in Einzelfällen vor, einer Verschiebung durch den Kunden zuzustimmen. Für die entstandenen organisatorischen Mehraufwendungen wird eine Bearbeitungsgebühr i.H.v. 250,- € netto sofort fällig.
Ist ein Seminarpaket ohne festen Termin gebucht worden und sind auch keine Angaben zur Zahlung enthalten, so wird spätestens 3 Monate nach Buchung die entsprechende Summe des gesamten Auftragswertes fällig. Der Seminarstart ist spätestens nach 3 Monaten zu beginnen, wobei die Teilnahme erst nach Zahlung möglich ist.
Die (Waren-) Leistungen des Seminarpaketes können innerhalb von 12 Monaten abgerufen bzw. belegt werden. Nach Ablauf der 12 Monate hat der Kunde keinen Anspruch mehr.
Um an einem Seminar, oder Seminarpaket, von Riso teilzunehmen, ist die Abnahme eines Pigmentiergerätes von Riso notwendig.
V. Preise und Zahlungen und Verzug
Bei den Zahlungen haben individuelle Absprachen grundsätzlich Vorrang. Ist nichts abweichendes vereinbart so gilt, was folgt:
Sämtliche Preisangaben sind, wenn nicht anders angegeben, grundsätzlich Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Der Kunde erhält mit seiner Auftragsbestätigung eine Anzahlungsrechnung. Diese ist sofort zur Zahlung fällig.
Der verbleibende Auftragswert ist bei Ausbildungspaketen spätestens mit Erhalt des Theorie-Startpaketes (ca. 6 bis 8 Wochen vor erstem Seminartag) und bei Seminaren spätestens 14 Tage vor Beginn des Seminars zu begleichen.
Wünscht der Kunde keine Überweisung sondern einen anderen Zahlweg, so muss der Kunde mindestens 4 Wochen vor Seminarbeginn Kontakt mit Riso aufnehmen.
Eine Ratenablehnung eines Kreditinstituts hat keine Auswirkung auf den Kauf und die Zahlungsverpflichtung des Kunden.
Bei Teilzahlungsvereinbarungen gilt die schriftliche Nebenabrede.
Wurden keine gesonderten Bedingungen für eine Teilzahlung festgelegt, so wird die erste Rate vier Wochen vor dem ersten Seminartag, die weiteren Raten jeweils im Abstand von vier Wochen fällig, wobei der Kunde nur jeweils den Warenwert mit nach Hause nehmen kann, der summenmäßig beglichen wurde.
Sollte sich der Kunde für ein Leasing- oder Kreditgeschäft entscheiden oder werden die Seminarkosten oder Teile davon durch sonstige Dritte übernommen und ist die bürokratische Abwicklung bis zum Erhalt des Theorie-Startpaketes (ca. 6 bis 8 Wochen vor erstem Seminartag) noch nicht erfolgt, so hat der Kunde zunächst die entsprechende Rechnungssumme an Riso zu bezahlen, da er diese Vereinbarungen und Verträge im eigenen Namen und in eigener Verantwortung abschließt. Erfolgen schließlich Zahlungen durch Dritte an Riso, so wird die bereits vom Kunde an Riso bezahlte Summe unverzüglich an diesen zurückerstattet.
Liegen Genehmigungen von Ämtern, Leasinggesellschaften oder Kreditinstituten oder Zahlungszusagen durch Dritte vor, so ist für deren Einhaltung, Abwicklung und Fristwahrung der Kunde in jedem Fall selbst verantwortlich. Riso tätigt diesbezüglich keine Rechtsgeschäfte oder andere Vermittlungstätigkeiten.
Ist eine Inhouse-Ratenzahlung vereinbart worden und ist der Kunde mit seiner Zahlung im Rückstand, so können weitere Belegungen der Seminare nicht stattfinden, bis der Zahlungsrückstand aufgehoben ist. Sollten die Zahlungsrückstände die Vertragslaufzeit überdauern, so entfällt jeglicher Anspruch ab dem ersten Zahlungsrückstand. Jegliche Nutzung von Werberechten, Markenrechten, Corporate Design und Copyrights sind nach dem 3. Monat des ersten Zahlungsrückstandes untersagt und sofort einzustellen.
Va) Hinweise bei Leasingnutzung
Der Kunde kann zwischen mehreren Zahlungsoptionen wählen, unter anderem auch Leasing. Wichtig für den Kunden ist der Hinweis, dass Riso nicht als Vermittler oder sonstige vermittelnde oder beratende Partei zwischen dem Kunden und der Leasinggesellschaft auftritt. Auf Kundenwunsch fragt Riso gerne die gewünschte Leasingsumme bei seinen Partnergesellschaften an, die Vertragsgestaltung, Beratungen und die Unterschrift findet ausschließlich zwischen dem Kunden und der Leasinggesellschaft statt. Dem Kunden steht es auch frei, eine beliebige andere Leasinggesellschaft zu nutzen. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass Riso nicht für Inhalte, die Ausgestaltung oder Pflichten aus und von Leasingverträgen in irgendeiner Weise haftet. Der Kunde enthaftet Riso vollumfänglich.
VI. Kündigung der Seminarteilnahme oder des Seminarpakets
Seminarbuchungen sind grundsätzlich nicht künd- oder stornierbar.
Das Recht zur fristlosen Kündigung bei Vorliegen eines wichtigen Grundes bleibt nach den gesetzlichen Bestimmungen unberührt.
Im Fall der vorzeitigen Kündigung des Kunden aus wichtigem Grund bleibt die Zahlungsverpflichtung unberührt. Dem Kunden bleibt vorbehalten, uns einen geringeren Schaden nachzuweisen.
VII. Versicherungsschutz
Der Vertragspartner handelt als Unternehmer eigenständig und auf eigene Verantwortung. Für Schäden welche der Vertragspartner Riso oder den Behandlungsmodellen zufügt, ist der Vertragspartner verantwortlich. Riso empfiehlt dem Vertragspartner den Abschluss einer entsprechenden Versicherung, z.B. einer Betriebshaftpflichtversicherung mit dem Einschluss Permanent Make-up.
VIII. Verhalten, Seminarregeln, Rücksichtnahme
Der Kunde hat die Verhaltensweisen eines redlichen Kaufmanns zu achten und zu wahren.
Der Kunde hat jegliche rechtswidrige und/oder unsachgemäße beziehungsweise sachgrundlose Äußerung über Riso, Riso Seminare oder die Produkte zu unterlassen.
Wir behalten uns vor, unrichtige Aussagen, unwahre Tatsachenbehauptungen oder Schmähkritiken, zivilrechtlich zu verfolgen und darüber hinaus ohne Vorankündigung zur Strafanzeige zu bringen.
Der Kunde hat bei Teilnahme an den Seminaren, gleich ob online oder offline den inhaltlich störungsfreien Fortgang zu gewähren. Stört ein Kunde durch unangemessenes Verhalten den Geschäfts- oder Seminarbetrieb oder beeinträchtigt diesen, so werden wir den Kunden einmalig auffordern, die Beeinträchtigungen abzustellen. Im Wiederholungsfall sind wir ohne weitere Ankündigung berechtigt, von unserem Hausrecht Gebrauch zu machen und den Kunden sofort vom Seminar vorübergehend oder dauerhaft auszuschließen. Die Verpflichtung zur Zahlung bleibt in diesen Fällen unberührt.
IX. Nutzungsrechte
Grundsätzlich besitzt Riso an allen Bildern, Videos, Texten, Webinaren, Datenbanken etc., die von Riso veröffentlicht werden (z.B. auf Facebook oder auf passwortgeschützten Plattformen) die ausschließlichen Urheberverwertungsrechte. Jegliche Nutzung dieser Inhalte ist ohne Zustimmung von Riso nicht gestattet.
Der Kunde erhält für die Dauer der Vertragslaufzeit ein einfaches Nutzungsrecht in Bezug auf die im (passwortgeschützten) Mitgliederbereich von uns hinterlegten Inhalte. Dieses Nutzungsrecht dient der Durchführung des individuell mit dem Kunden geschlossenen Vertrags.
Ist keine Vertragslaufzeit vereinbart, so gilt das einfache Nutzungsrecht für das Folgejahr, in dem der Kunde mehr als 4.000 Euro Nettojahresumsatz bei Riso erreicht.
Dem Kunden werden die Zugänge und Logins zu unseren Inhalten ausschließlich für die Dauer der gebuchten Vertragslaufzeit und höchstpersönlich überlassen. Eine Weitergabe der bereit gestellten Zugänge, Logindaten und der Inhalte an nicht von uns gegenüber dem Kunden autorisierte Dritte ist strengstens untersagt. Bei Zuwiderhandlungen gegen die vorgenannte Verpflichtung gilt eine angemessene Vertragsstrafe, deren Höhe von Riso im billigen Ermessen festzusetzen ist und die im Einzelfall bis zu 10.000 Euro betragen kann
Mit Nutzung unserer Webseite stimmt der Kunde der Auswertung des individuellen Nutzerverhaltens und der Erhebung der damit einhergehenden Daten (auch IP- und MAC-Adresse), die Personenbezug haben können, für die Dauer der Vertragslaufzeit zu.
Die Verletzung unserer Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sowie unserer Urheberrechte werden zivilrechtlich immer verfolgt und strafrechtlich bei der zuständigen Ermittlungsbehörde zur Anzeige gebracht
X. Haftung
Riso haftet dem Kunden gegenüber nur in den Fällen von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen.
In den übrigen Fällen ist eine Haftung durch Riso ausgeschlossen.
Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Haftungsausschlüssen unberührt.
Der Kunde ist im Rahmen seiner Mitwirkungspflichten verpflichtet, Riso ausschließlich solches Bild-/Video-/Tonmaterial zur Verfügung zu stellen, das frei von Rechten Dritter ist. Der Kunde stellt Riso insoweit von etwaigen Ansprüchen Dritter wegen der Verletzung geistigen Eigentums vollständig frei.
XI. Abschließende und Allgemeine Regelungen
Alle Nebenabreden oder Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
Riso ist berechtigt bei höherer Gewalt, Krankheit der Lehrkräfte oder ähnlichem die Seminare auf einen späteren Termin zu verschieben.
Aus organisatorischen Gründen müssen die Seminare eine Mindestteilnehmerzahl von drei Teilnehmern erreichen. Bei weniger Teilnehmern ist Riso bis zu drei mal berechtigt die Schulung bis spätestens 14 Tage vor Beginn zu verschieben.
Eine Weiterveräußerung der Waren an Großhändler oder Wiederverkäufer ist nicht gestattet und hat Nichtbelieferung und evtl. Schadenersatzforderungen zur Folge.
Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen ist Bayreuth.
Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – für beide Teile Bayreuth, auch soweit es sich um Klagen aus Zahlungen handelt, die an einem anderen Ort zahlbar sind. Für den Abschluss der Durchführung und der Abwicklung des Geschäftes ins Ausland ist ausschließlich deutsches Recht maßgebend unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Die Unwirksamkeit einzelner AGB- Festsetzungen berührt nicht die restlichen Bestimmungen. Alle anderen AGB-Festsetzungen bleiben im Fall der eventuellen Ungültigkeit einer oder mehrerer AGB-Festsetzungen gültig. Zwecknähe neuer anstelle ungültig gewordener Festsetzungen ist anzustreben.
Der Kunde erklärt sich ausdrücklich bereit, die Bedingungen an den Öffentlichkeitsauftritt der Riso Marken anzuerkennen. Regelungen über Bestimmungen werden dem Vertragspartner ständig mitgeteilt.
Sämtliche Lieferungen erfolgen ausschließlich aufgrund dieser AGB.
Einkaufsbedingungen (AGB) des Kunden wird hiermit widersprochen.
Mit dem Betreten der Riso Firmenräume willigt der Vertragspartner unwiderruflich in die unentgeltliche Verwendung seines Bildnisses und seiner Stimme für Fotografien, Live-Übertragungen, Sendungen und/ oder Aufzeichnungen von Bild und/ oder Ton, die von Riso oder dessen Beauftragten in Zusammenhang mit dem Seminar erstellt werden ein. Mehr Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der Riso Datenschutzerklärung unter www.riso.de/service/datenschutzerklaerung/
Gültig sind immer nur die jeweils aktuellen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für Seminarpakete unter www.riso.de/service/agb
Vertragsgegenstand, Geltungsbereich
Gegenstand der im Folgenden aufgeführten AGB sind Warenlieferungen der Riso Cooperation GmbH (im folgenden „Riso“ genannt). Riso gilt in diesem Fall als Entwickler, Hersteller und Vertreiber von kosmetischen Artikeln, Geräten und peripheren Produkten. Riso beliefert den Groß- und Einzelhandel. Im Verhältnis zu Verbrauchern finden diese AGB keine Anwendung. Sämtliche Lieferungen erfolgen ausschließlich aufgrund dieser AGB. Einkaufsbedingungen des Käufers wird hiermit widersprochen. Sie werden auch nicht dadurch anerkannt, dass Riso ihnen nicht nach Eingang ausdrücklich widerspricht. Spätestens mit der Entgegennahme unserer Ware gelten diese AGB als angenommen. Unsere Lieferung stellt niemals eine Annahme der Einkaufsbedingungen des Käufers dar. Diese AGB sind rechtsverbindliche Bestandteile von abgeschlossenen Verträgen, soweit nichts anderes in schriftlicher Form vereinbart ist. Sie gelten auch in Zukunft für die Geschäftsverbindungen mit Kunden, die diese AGB bereits einmal erhalten haben, ohne dass erneut darauf hingewiesen werden muss. Änderungen bedürfen der Schriftform.
Vertragsabschluss
Annahmeerklärungen zwischen Riso und dem Kunden bedürfen zur rechtswirksamen Bindung von Riso der schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung von Riso oder der Lieferung. Absprachen, die über den schriftlichen Vertragsinhalt hinausgehen, sind in jedem Fall unwirksam. Unsere Angebote sind grundsätzlich freibleibend, insbesondere binden uns Mengenangaben im Angebot nicht.
Preise
Die Vergütung für die bestellten und gelieferten Waren ergibt sich aus der jeweils am Tage des Vertragsabschlusses gültigen Preisliste. Frühere Preislisten verlieren ihre Gültigkeit mit Erscheinen oder Vorlage der neuen Preisliste. Die in der Preisliste angegebenen Preise verstehen sich ab Lager, zzgl. Fracht, Verpackung und der jeweils gültigen gesetzl. MwSt., sofern nichts anderes vereinbart wurde. Der Warenmindestbestellwert beträgt i.d.R. 50,- €.
Liefer- und Erfüllungszeiten
Der Erfüllungsort ist der Geschäftssitz von Riso. Sollte die Ware nicht persönlich abgeholt werden, so übergibt Riso, auf Kundenwunsch und auf Kosten des Kunden die Ware einem Paketdienstleister. Die ordentliche Bearbeitungszeit von Aufträgen bei Riso beträgt 2-3 Werktage, ausgenommen nicht vorrätige Waren, zur Übergabe an den Paketdienstleister. Sind bestellte Waren nicht vorrätig, so wird der Käufer von Riso informiert. Verlangt der Käufer eine Lieferung per Express, so trägt er hierfür die zusätzlich anfallenden Kosten. Expressversand ist nur in den Tagen von Montag bis Donnerstag möglich. Da die Logistik am Freitag geschlossen ist, ist ein Versand nur mit großem Aufwand möglich. Sollte der Kunde einen Versand am Freitag verlangen und nimmt Riso dies an, so ist neben den Expresskosten ein Zuschlag von 50,- € vom Käufer zu bezahlen. Riso versucht, Lieferfristen im Rahmen der Fabrikationsmöglichkeiten einzuhalten. Bei Überschreitung der Lieferfrist muss der Käufer eine angemessene Nachfrist setzen. Liefer- oder Leistungserbringungsverzögerungen, die aufgrund von höherer Gewalt oder von Ereignissen eintreten, die die Warenlieferung von Riso erschweren, verzögern oder unmöglich machen und die nicht von Riso zu vertreten sind, berechtigen Riso, die Lieferung um die Dauer der Behinderung und eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teiles vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten und entbinden Riso auch bei verbindlich zugesicherten Terminen von deren Pflichten. Der höheren Gewalt stehen Streik, Aussperrung und sonstige Umstände gleich, und zwar gleichgültig, ob sie bei Riso oder bei einem Vorlieferanten auftreten. Daraus und aus allen anderen Verzögerungen sind keine Schadensersatzansprüche für den Kunden ableitbar. Riso muss den Kunden über eingetretene Liefer- und Leistungserbringungsverzögerungen unverzüglich informieren, ist jedoch berechtigt, Teillieferungen durchzuführen, wobei etwa entstehende Mehrkosten von Riso zu tragen sind, wenn Riso deren Entstehen zu vertreten hat. Der Preis des Gesamtabschlusses bleibt unberührt. Die Einhaltung der Liefer- oder Leistungsverpflichtungen von Riso setzt die ordnungsgemäße und rechtzeitige Erfüllung des Kunden, vor allem aus früheren Geschäften, voraus. Bei Annahmeverzug des Kunden ist Riso berechtigt, Ersatz des entstehenden Schadens zu verlangen. Die Jahresmindestbestellung beträg 250,- € die im Folgejahr eine Voraussetzung für die Belieferung ist.
Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur völligen Bezahlung des Kaufpreises Eigentum von Riso. Verlängerter und erweiterter Eigentumsvorbehalt gilt als vereinbart. Hinsichtlich des Bereiches Risoft®lining (Pigmentiergeräte, Farben usw.) ist der Käufer nur im Einzelfall (z.B. Geschäftsaufgabe) zur Weiterveräußerung an andere Einzelhändler berechtigt, solange er nicht in Verzug ist. Riso – Handelsware wie z.B. Nachpflege darf der Käufer im Rahmen seines üblichen Geschäftsbetriebes an Endverbraucher weiter verkaufen. Insoweit entstehende Forderungen gelten bis zur Höhe der bei uns gegenüber dem Kunden offenen Rechnungen an uns zur Sicherung abgetreten. Eine Weiterveräußerung der Waren an Großhändler oder Wiederverkäufer ist nicht gestattet und hat Nichtbelieferung zur Folge.
Rechnungsstellung, Zahlungsweise
Warenlieferungen erfolgen per Vorkasse, per Nachnahme zzgl. Nachnahmegebühr oder per Bankeinzug. Die Abbuchung erfolgt am 3. Tag des Warenausgangs. Die Zahlung hat unabhängig von dem Eingang der Ware beim Käufer und unbeschadet des Rechts der Mängelrüge unter Ausschluss der Aufrechnung und Zurückbehaltung zu erfolgen. Bei Nichterfüllung werden 14 Tage nach Rechnungsstellung Zinsen in Höhe von 4,5% über dem Bundesbankdiskontsatz berechnet. Die Geltendmachung von Schadensersatz bleibt vorbehalten. Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen oder die Geltendmachung eines Rückbehaltungsrechtes ist nur zulässig, wenn die Ansprüche des Kunden nicht bestritten werden oder rechtskräftig festgestellt sind.
Gewährleistung
Riso gewährleistet, dass die von ihr gelieferten Waren frei von Mängeln sind. Die Gewährleistungsfrist beträgt bei der Lieferung neuer Sachen an Gewerbetreibende 1 Jahr ab dem Empfang der Ware. Dies gilt nicht im Fall von Vorsatz und Arglist. Beanstandungen des Gewichts, der Stückzahl oder der Qualität der Ware sind bei Ankunft am Bestimmungsort sofort zu erheben. Offensichtliche Mängel sind sofort auf dem Lieferschein der zustellenden Lieferfirma zu vermerken. Schäden und Fehlmengen sind beim Auslieferer durch den Kunden geltend zu machen. Die Ware gilt als vom Käufer mangelfrei genehmigt, wenn nicht innerhalb von 5 Tagen nach Auslieferung der Ware eine schriftliche Mängelrüge bei Riso eingegangen ist. Reklamationen, die nicht fristgemäß erfolgen oder solche, bei denen sich die Waren nicht mehr im Zustand der Anlieferung befinden, werden nicht anerkannt. Für anerkannte Gütereklamationen wird Ersatz in Natur, für anerkannte Mängelreklamationen Nachlieferung der Waren geleistet. Weitergehende Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche bestehen nicht. Bei Lieferung aus Vorrat erkennt Riso eine Verpflichtung zum Ersatz nur insoweit an, als die gleiche Ausstattung noch in einwandfreier Beschaffenheit vorrätig ist. Der § 377 HGB bleibt unberührt. Bei berechtigter Beanstandung kann zunächst nur Nacherfüllung gefordert werden. Sofern diese – nach Fristsetzung – nicht erfolgen kann, stehen dem Kunden die sonstigen Gewährleistungsrechte zu, sofern die Ware unbeschadet und unbenutzt innerhalb von 10 Tagen freigemacht an Riso zurückgeschickt wird. Gelieferte Ware darf nur in der Originalverpackung weiterverkauft werden. Bei Umfüllung oder Umetikettierung erlöschen alle Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüche des Kunden. Werden durch den Käufer oder auf Veranlassung durch ihn Stoffe in unsere Produkte eingebracht und führt dies zu einer Beanstandung der Qualität der Ware, so entstehen dadurch keinerlei Mangel-, Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüche an Riso. Gewährleistungsansprüche stehen grundsätzlich nur dem unmittelbaren Kunden zu und sind nicht abtretbar. Die vorstehenden Absätze beinhalten alle Gewährleistungsansprüche von Riso gegenüber dem Kunden.
Warenrückgaben
Bestellte und ordnungsgemäß gelieferte Ware kann vom Kunden nicht an Riso zurückgegeben oder umgetauscht werden. Für die Abwicklung bei Fehlbestellungen wird eine Bearbeitungsgebühr von € 20,- verrechnet. Ersatzansprüche und Schadensansprüche gegen Riso durch Unverträglichkeiten von Wirk- oder Inhaltsstoffen bestehen nicht. Sollte im Falle einer Nachnahmesendung diese nicht abgeholt oder die Annahme verweigert werden, sind alle dadurch entstehenden Kosten zusätzlich einer Bearbeitungsgebühr von mind. € 20,- vom Empfänger zu tragen. Eine weitere Belieferung erfolgt nicht.
Haftung und Versand
Bei Versendung der Ware geht in jedem Fall die Gefahr in vollem Umfange auf den Käufer über, sobald die Übergabe an den Spediteur, Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person oder Anstalt erfolgt ist, spätestens jedoch mit Verlassen unseres Betriebes. Riso haftet gegenüber dem Kunden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, dies betrifft auch die Erfüllungsgehilfen. Die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns sichert Riso zu.
Schlussbestimmungen
Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen ist Bayreuth. Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – für beide Teile Bayreuth, auch soweit es sich um Klagen aus Zahlungen handelt, die an einem anderen Ort zahlbar sind. Für den Abschluss der Durchführung und der Abwicklung des Geschäftes ins Ausland ist ausschließlich deutsches Recht maßgebend unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Die Unwirksamkeit einzelner AGB-Festsetzungen berührt nicht die restlichen Bestimmungen. Alle anderen AGB-Festsetzungen bleiben im Fall der eventuellen Ungültigkeit einer oder mehrerer AGB-Festsetzungen gültig. Zwecknähe neuer anstelle ungültig gewordener Festsetzungen ist anzustreben.
Datennutzung
Jeder Kunde, der den Warenbezug per Versand wählt, willigt ausdrücklich ein, dass seine personenbezogenen Daten, wie Adresse, E-Mail-Adresse und Telefonnummer aus versandtechnischen Gründen an den Paketbeförderungsdienst weitergeleitet werden dürfen. Die Daten werden vom Paketdienstleister nach dem Datenschutzgesetz gespeichert. Weitere Informationen erhalten Sie unter www.riso.de/versand
Sollte der Kunde damit nicht einverstanden sein, muss er dies Riso bei Bestellung unaufgefordert mitteilen und die Ware vor Ort abholen.
Gültig sind immer nur die jeweils aktuellen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für Waren unter www.riso.de/service/agb