Unsere Erfahrungen mit laserbehandelten Hautstellen fallen sehr unterschiedlich aus. Verweisen Sie Kunden zur Aufklärung immer an ein fachlich kompetentes Laserzentrum.
NEIN! Solche dubiosen „Wundermittel“ sind säurehaltig, illegal und gefährlich.
Beim Kunden entstehen Verbrennungen oder Verätzungen. Der Pigmentierer haftet vollständig für die Anwendung. Das Strafmaß reicht bist zur Freiheitsstrafe.
Lasern – Eine gute Alternative?
Wir möchten Ihnen anhand des Beispiels einer echten Kundin unsere Meinung zu Entfernungsmöglichkeiten von Permanent Make-up mitteilen. Als die Dame zu uns kam, wurde sie bereits bei zwei Ärzten abgelehnt. Der Erfolg einer Laserbehandlung wäre laut Auskünften der Mediziner nicht so, wie sich das die Kundin erhofft hätte. Ein Arzt verwies auf starke Vernarbungen, Farbveränderung in Rosa und Orange, Schmerzen beim Lasern, sowie sichtbare helle Stellen bei einer Hautbräunung. Wenn Sie solche extremen Pigmentierungen vorfinden (meist ist das bei Augenbrauen der Fall), so sollten Sie die Kunden unbedingt in ein Laserzentrum verweisen.
Ein Laserzentrum verfügt in den meisten Fällen über unterschiedliche Laser. Unsere Erfahrungen mit laserbehandelten Hautstellen fallen sehr unterschiedlich aus. Es gibt Ergebnisse, bei welchen man nach dem Lasern überhaupt keine Farbe mehr in die Haut bekommt, da sie zu vernarbt ist. Dann bleiben Farbreste zurück und PMU-Farben können unter der Haut verschwimmen. Wir empfehlen: Machen Sie einen Test von ca.1 cm. So gehen Sie kein Risiko ein.
Warnung: Verwenden Sie keine Pigmentierentfernungsmittel!
Lassen Sie uns eines glasklar festhalten: Es gibt keine Pigmentierentfernungsmittel. Alle sich auf dem Markt befindenden „Entfernungsmittel“ sind illegal und ihre Verwendung wird strafrechtlich verfolgt. Leider verkaufen skrupellose Firmen weiterhin solche Entfernungstinkturen unter dem Ladentisch ohne Deklaration. Dem Anwender drohen Sanktionen bis zur Freiheitsstrafe.
Wir haben derartige Mittel untersuchen lassen und mussten schockiert feststellen: Diese Tinkturen enthalten verbotene Salzsäuren. Weiterhin haben wir hochprozentige Fruchtsäuren, Milchsäuren (Säuregehalt 90%), Zitronensäuren und vieles mehr gefunden. Diese Konzentrationen sind in der Kosmetik definitiv verboten! Laut Kosmetikverordnung sind lediglich Fruchtsäuren mit einem Säuregehalt von bis zu 4% rechtlich zur Anwendung freigegeben. Andere Konzentrationen sind nur von einem Arzt anzuwenden!
Was droht bei der Verwendung illegaler Tinkturen?
Die Konsequenzen dieser giftigen und verbotenen Tinkturen sind wirklich drastisch. Sie lösen eine Art Verbrennung oder Verätzung aus, denn die meisten Pigmente lassen sich nur durch gefährliche Säuren entfernen. Diese Verbrennungserscheinungen oder Verätzungen können ein Leben lang sichtbar bleiben.
Halten wir fest: Alle (!) Entfernungsmittel, die wirklich etwas bewirken, sind so hochprozentig, dass sie weltweit verboten sind! Diese Mittel werden nur illegal in den Handel gebracht. Der Anwender – also sprich der Pigmentierer – übernimmt bei Anwendung die volle Haftung.
Haben Sie Fragen zu echten Permanent Make-up Korrekturen oder Retuschen – oder brauchen Sie weitere Tipps für ein perfektes Pigmentierergebnis? Nehmen Sie jetzt Kontakt zu uns auf! Wir helfen Ihnen gerne weiter!